Ruhig gelegenes Baugrundstück!

Datenblatt
externe Objnr 6998
Status Aktiv
Nutzungsart Wohnen
Vermarktungsart Kauf
Objektart Grundstück
Objekttyp Wohnen
PLZ 83075
Ort Au bei Bad Aibling
Land Deutschland
Regionaler Zusatz Westlich von Rosenheim
Grundstücksgröße 450 m²
Kaufpreis 445.000 €
Außen-Provision 3,57 % des Kaufpreises inkl. MwSt.
Währung

Objektbeschreibung Das Grundstück befindet sich ruhig gelegen in einer Sackgasse und in einem allgemeinen Wohngebiet.

Das Grundstück ist größten teils ebenerdig.

Die Nachbarschaft besteht ausschließlich aus Wohngebäuden. Die Bebauung ist geprägt von Einfamilienhäuser, kleinere Mehrfamilienhäusern und Doppelhäusern mit überwiegend Satteldächern.
Energieausweis
Bebaubar nach Nachbarbebauung (§34BauGB)
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Ausstattung - Bebauung nach § 34 BauBGB

- Allgemeines Wohngebiet

- ruhig und ländlich gelegen
Lage Au bei Bad Aibling liegt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und gehört zur Gemeinde Bad Feilnbach.

Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich vor Ort.  Ein Allgemeinarzt, mehrere Kindergärten sowie eine Grundschule  sind in wenigen Minuten zu erreichen. Weiterführende Schulen befinden sich in den Nachbargemeinden.

Die Umgebung bietet zahlreiche Freizeitaktivitäten, wie zum Beispiel Wandern, Radfahren oder regelmäßige kulturelle Veranstaltungen.

Au bei Bad Aibling profitiert von der Nähe zu größeren Städten wie Rosenheim (ca. 10 km) und München (ca. 60 km). Die überregionale Verkehrsanbindung ermöglicht eine gute Erreichbarkeit und fördert die wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere durch die  nahegelegene Autobahn A8  und den Bundesstraßen B15 und B472.

Au bei Bad Aibling bietet eine attraktive Kombination aus naturnahem Wohnen, guter Verkehrsanbindung und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in einer wirtschaftlich starken Region.​

Die wichtigsten Entfernungen sind:

... nach Bad Feilnbach ca. 5 km
... nach Bad Aibling ca. 10 km
... zur Autobahn (A8) ca. 5,5 km
... zum nächsten Supermarkt ca. 700 m
Sonstiges Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und ist demnach nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) zu beurteilen.

Flächennutzungsplan: WA (allgemeines Wohngebiet)

Auf Anfrage erhalten Sie gerne weitere Informationen zu dem Grundstück.
Ihr/e Ansprechpartner/in
  • Ralph Grasdanner
Herr Ralph Grasdanner
E-Mail: gr@immobilientreffpunkt.com
Tel.: +49(8031) 304 180
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