Das Grundbuch ist das zentrale Register für alle Grundstücke und Immobilien in Deutschland. Es dokumentiert die Eigentumsverhältnisse sowie die Rechte und Belastungen eines Grundstücks. Ob Kauf, Verkauf oder Beleihung – das Grundbuch ist der rechtliche Dreh- und Angelpunkt jeder Immobilientransaktion.
Das Grundbuch wird beim zuständigen Amtsgericht geführt und enthält alle Informationen zu einer Immobilie oder einem Grundstück. Es sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit und schützt Ihr Eigentum. Alle Änderungen, beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel, werden hier verbindlich festgehalten.
Das Grundbuchblatt ist übersichtlich in verschiedene Abteilungen gegliedert:
Zugang zum Grundbuch erhalten unter anderem Eigentümer, Kaufinteressenten, Notare, Kreditinstitute oder Erben, sofern sie ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nachweisen können. Die Einsicht erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt und kann oft auch elektronisch beantragt werden. Ebenso ist es möglich über eine Vollmacht durch den Eigentümer Einblick zu nehmen
Im Grundbuch ist nur das eingetragen, was auch rechtsgültig ist. Nur wer als Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist, gilt rechtlich tatsächlich als solcher. Das schützt vor unrechtmäßigen Verkäufen und sorgt für Transparenz hinsichtlich der Rechte, Pflichten und Belastungsstrukturen rund um eine Immobilie für alle Beteiligten.
Der Eintragungsprozess ist streng formalisiert und läuft grundsätzlich über einen Notar ab.
Ein aktueller Grundbuchauszug ist für Immobiliengeschäfte und Bankkredite Voraussetzung. Er enthält alle relevanten Informationen zum Grundstück und bietet Sicherheit beim Kauf oder bei der Finanzierung. Prüfen Sie Auszüge deshalb stets sorgfältig oder ziehen Sie fachkundige Unterstützung hinzu.
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